Trotz der aktuell herausfordernden Zeit und den steigenden Infektionszahlen, möchten wir Sie weiterhin in dieser außerordentlichen Situation unterstützen. Mit unserer KBV-zertifizierten Videosprechstunde können Sie die Patientenströme in Ihrer Einrichtung reduzieren und sowohl Patient*innen als auch Mitarbeiter*innen vor Infektionsrisiken schützen. Die Videosprechstunde wird dabei wie ein physischer Termin einfach online gebucht. Hier erfahren Sie mehr über die samedi Videosprechstunde.
1) Krankschreibung auch ohne Arzt-Patienten-Kontakt
Bereits seit dem 07. Oktober 2020 sind Krankschreibungen auch per Videosprechstunde möglich. Die erstmalige Bescheinigung kann maximal für 7 Tage ausgestellt werden, bei Folgebescheinigungen ist jedoch weiterhin ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt notwendig.
Für die Bescheinigung per Videosprechstunde müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Patient*in ist in der Institution bekannt
- die Arbeitsunfähigkeit kann per Videosprechstunde festgestellt und bescheinigt werden
Quelle: KBV: Praxisnachrichten (Stand: 5.11.2020)
Diese Regelung soll zukünftig ihre Gültigkeit behalten und erweitert werden. Dann soll es auch möglich sein, neben der erstmaligen Bescheinigung auch Folgebescheinigungen per Video auszustellen. Ein Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn liegt hierzu bereits vor.
Quelle: Tagesschau: Krankschreibung per Videosprechstunde (Stand 17.11.2020)
2) Erstattung von Portokosten
Werden AU-Bescheinigungen nach einer Videosprechstunde auf dem postalischen Weg an Patienten verschickt, so können diese nun abgerechnet werden. Dafür wurden zwei neue Kostenpauschalen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen:
- Kostenpauschale 40128: Versand der AU-Bescheinigung
- Kostenpauschale 40129: Versand der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21)
Beide Kostenpauschalen sind mit 81 Cent bewertet. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Quelle: KBV: Praxisnachrichten (Stand: 5.11.2020)
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